Organissationsstatute im Bereich der Kultusverwaltung

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Die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte sind nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.

Ihre Rechtnatur, ihre Aufgaben wie auch ihre Organisation werden in einem Organisationsstatut über Verwaltungsvorschriften des Kultusministeriums festgelegt.

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