Die Referendarinnen und Referendare können
- den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Faches Gemeinschaftskunde, allgemeine Zielsetzungen des Gemeinschaftskundeunterrichts und des Unterrichts im Fächerverbund problemorientiert in die Planung und Durchführung des Unterrichts integrieren.
- sich mit der spezifischen erzieherischen Aufgabe und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer im Fach Gemeinschaftskunde auseinander setzen.
- die Implikationen ihres Handelns unter pädagogischen und ethischen Gesichtspunkten sowie dem der Demokratieerziehung reflektieren.
- die Rahmenbedingungen politischer Bildung in der Schule differenziert und problemorientiert beschreiben und sie angemessen in ihre Unterrichtsplanungen einbeziehen.
- grundlegende fachdidaktische Prinzipien, vor allem Wissenschafts-, Zukunfts- und Problemorientierung, kategoriales Lernen und das Kontroversitätsprinzip, bei der Konzeption und Gestaltung des Unterrichts zur Geltung bringen.
- sachgemäß mit dem Bildungsplan umgehen.
- sich mit den spezifischen didaktisch-methodischen Problemen des Unterrichts in den Themenfeldern Politik und Wirtschaft sowie Recht und Soziologie auseinander setzen.
- spezifische Methoden des Fachs in Hinblick auf ihre Funktionalität beurteilen und so eine begründete Methodenwahl bei der Konzeption und Gestaltung des Unterrichts treffen.
- Einzelstunden, Doppelstunden, Stundensequenzen und integrierte Module exemplarisch planen.
- kriterienorientiert Lehr- und Lernmittel auswählen und alte wie neue Medien funktional im Sinne der Zielorientierung des Gemeinschaftskundeunterrichts nutzen.
- Unterricht kriterienorientiert beobachten und bewerten sowie eigene unterrichtliche Erfahrungen
(selbst-)kritisch reflektieren.
Fassung/Beschluss der Politikfachleiter/innen Donaueschingen 13.12.2006